Fachärzte für Kardiologie oder Fachärzte in kardiologischer Weiterbildung gesucht

Kardiologie Weinheim Fachaerzte gesucht

Sie sind Facharzt/-ärztin für Kardiologie (m/w/d) oder gerade in der kardiologischen Weiterbildung?

Sie haben Lust, in die ambulante kardiologische Tätigkeit zu wechseln?

Sie möchten zu flexiblen Zeiten arbeiten (Vollzeit oder in einem flexiblen Teilzeitmodell)? 

Dann melden Sie sich gerne bei uns. 

Bewerbungen könnten telefonisch, per email (job@kardiologie-weinheim.de) oder postalisch an uns gerichtet werden.

Wir freuen uns auf Sie!

Ihr Praxisteam der Kardiologie Weinheim

Terminanfragen

Kardiologie Weinheim Terminanfrage

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten.

Zu Ihrer TERMINANFRAGE möchten wir Ihnen noch einige Hintergrundinformationen zur Verfügung stellen. Zur Vereinfachungen werden im Anschluss auch Patientinnen unter dem Sammelbegriff Patienten geführt werden.

Aufgrund der Versorgungsstruktur im ambulanten Bereich sollten Patienten mit akuten Beschwerden (z.B. akute Brustschmerzen, akute Luftnot) eine notärztlich Behandlung oder eine Behandlung in einer Krankenhausambulanz anstreben. Unsere Praxis arbeitet als Bestellpraxis, so dass wir mit Ihnen Behandlungstermine vereinbaren, um deren zeitliche Einhaltung wir uns täglich bemühen.

Bei der Terminvergabe in der Sprechstunde für gesetzlich versicherte Patienten sind wir nicht nur durch unsere eigene erbringbare Arbeitsleistung, sondern vor allem durch gesetzliche Vorgaben limitiert. Um gesetzlich versicherte Patienten behandeln zu dürfen, benötigen Sie einen fachspezifischen Kassenarztsitz. Die kassenärztliche Vereinigung legt fest, wie viele fachspezifische Kassenarztsitze in einer Region zu Verfügung gestellt werden. Vor Beginn einer Praxistätigkeit müssen Sie somit einen passenden Kassenarztsitz finden und käuflich erwerben. Erst dann können Sie Ihre ärztliche Tätigkeit im Bereich gesetzlich versicherter Patienten aufnehmen.

Limitierend ist, dass man auf einen FACHÄRTZLICHEN Kassenarztsitz nicht unendlich viele Patienten behandeln kann. Wenn Sie als Facharztpraxis einen guten Patientenzuspruch erhalten, kommen Sie bald an eine für Ihre Zulassung festgelegte Obergrenze an Behandlungsfällen gesetzlich versicherter Patienten pro Quartal. Somit erklären die festgelegten Obergrenzen im GKV-Bereich die teilweise langen Wartezeiten bei Terminanfragen. Sie sollten wissen, daß lange Wartezeiten AUCH NICHT in unserem Interesse sind. Letztlich obliegt es der Politik, Engpässe in der ambulanten Versorgung gesetzlich versicherter Patienten wahrzunehmen und Maßnahmen einzuleiten, die diese Engpässe wirksam verringern (z.B. das ‚Angebot an fachärztlichen Kassenarztsitzen bei über die Jahre erheblich gestiegener Nachfrage anheben‘).

Aufgrund der eben geschilderten Bedingungen bitten wir insbesondere gesetzlich versicherte Neupatienten somit um Verständnis, wenn wir bei bereits vollen Terminkalendern im Rahmen der Versorgung der Bestandspatienten zeitweilig keine zusätzlichen zeitnahen Termine vergeben können. Hierfür können wir und insbesondere ‚unsere Mitarbeiterinnen am Telefon‘ nichts.

Wir möchten Sie ermutigen, in dringlichen Fällen die hierfür eigens eingerichtete TERMINSERVICESTELLE der kassenärztlichen Vereinigung BaWue unter der Tel-Nr. 116117 zu kontaktieren. Hier wird Ihnen weitergeholfen werden. Zusätzlich besteht natürlich die Möglichkeit einer Terminanfrage bei anderen kardiologischen Praxen. Mit diesem Ratschlag ist selbstverständlich auch die Bitte verbunden, dass Sie im Falle einer mehrfachen Terminvergabe nicht wahrzunehmende Terminangebote wieder für die Behandlung anderer Patienten freigegeben. Dies gilt auch für einen absehbaren Terminausfall in unserer Praxis, was uns die Möglichkeit eröffnet, wartende Patienten kurzfristig nachrücken zu lassen.

Die Privatsprechstunde und die Sprechstunde für gesetzlich versicherte Patienten werden in unserer Praxis getrennt voneinander geplant. Die Behandlung privat versicherter Patienten ist nicht durch Budgets oder Obergrenzen reglementiert, so dass kürzere Wartezeiten vorkommen können. Wenn sich eine Facharztpraxis wie unsere an der oberen Grenze der Behandlungsfälle für gesetzlich versicherte Patienten bewegt, bedeutet eine Behandlung eines privat versicherten Patienten nicht, dass deshalb ein gesetzlich versicherter Patient von unserer Behandlungsliste genommen wird. Es ist uns wichtig, dass Sie erfahren, dass wir gemäß der quartalsweise veröffentlichten Zahlen immer mehr gesetzlich versicherte Patienten pro Quartal betreuen als der Fachgruppendurchschnitt der kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Dies stellt in Unkenntnis der Organisationsstrukturen anderer Praxen keinerlei Wertung dar, sondern soll Sie lediglich über unsere Terminvergabephilosophie informieren.

Zu guter Letzt bedanken wir uns für Ihr Vertrauen. Sprechen Sie uns im Falle weiterer Fragen zu unserer Praxis und zu Dingen, die wir positiv beeinflussen können, gerne persönlich an.

Ihr Praxisteam der Kardiologie Weinheim

Vorbereitung auf Ihren Termin

Kardiologie Weinheim Vorbereitung Termin

Bitte führen Sie zu Ihrem Untersuchungstermin folgende Unterlagen mit sich:

  • kardiologisch relevante Vorbefunde und Arztbriefe (z.B. stationäre Behandlungen oder frühere Untersuchungen außerhalb unserer Praxis).
  • Ihre letzten Laborwertergebnisse (insbesondere LDL-Cholesterin, Kreatinin, Blutzucker, Schilddrüsenwerte).
  • unbedingt Ihren aktuellsten Medikamentenplan: Bitte achten Sie dabei auf eine korrekte Medikamentenauflistung und darauf, dass die richtigen Einnahmezeitpunkte (am Morgen, am Mittag, am Abend) sowie die aktuellste Dosierungsangabe in mg vermerkt sind.
  • Bei gesetzlich Versicherten: Versichertenkarte und Überweisungsschein vom Hausarzt für das laufende Quartal.

Mit diesen Informationen können wir Sie effizient untersuchen und Ihnen beim Abschlußgespräch valide, direkt umsetzbare Empfehlungen geben.

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!

Ihr Praxisteam der Kardiologie Weinheim

Blutdruck-Selbstmessungen

Die regelmäßige, korrekte Blutdruckselbstmessung ist ein wichtiger Teil zur Vorsorge und zur optimalen Behandlung eines zu hohen Blutdrucks. Dokumentierte Selbstmessungen zeigen dem Arzt, wie sich Ihr Blutdruck in häuslicher Umgebung oder auch am Arbeitsplatz verhält. Anhand korrekter Meßwerte kann eine optimale Diagnostik und Therapie für Sie durchgeführt werden.  Damit Sie korrekte Messwerte erheben, sollten Sie folgendes beachten:

Messen Sie Ihren Blutdruck technisch richtig mit einem zuverlässigen Blutdruckmessgerät, welches Sie vor dem Kauf unter Anleitung persönlich ausprobiert haben. 

Genaue Informationen, wie man seinen Blutdruck richtig bestimmt und eine Auswahl an geprüften Blutdruckmeßgeräten (mit Prüfsiegel der deutschen Hochdruckliga) finden Sie unter folgendem Link: https://hochdruckliga.de/betroffene/blutdruckmessgeraete

Abfrage Herzschrittmacher und Defibrillatoren

Wir führen Herzschrittmacherabfragen und Kontrollen implantierter Defibrillatoren inklusive Funktionsanalysen von kardialen Resynchronsationsgeräten der Firmen Medtronic, SJM, Biotronik und Boston Scientific durch. Die nötigen Abfragegeräte werden in der Praxis vorgehalten. Bitte führen Sie zu den Abfrageterminen Ihre Geräteausweise und einen aktuellen Medikamentenplan mit sich. Sollten Sie sich erstmalig in unserer Praxis zu einer Geräteabfrage vorstellen, bitten wir um das Mitführen relevanter kardiologischer Vorbefunde.

Zur Bestätigung unserer Erfahrung im Umgang mit diesen Systemen wurde uns durch die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie die Zusatzqualifikation ‚Spezielle Rhythmologie – Aktive Herzrhythmusimplantate‘ zugeteilt. Nähere Informationen zur Voraussetzung für den Erhalt der Zusatzqualifikation können Sie bei Interesse unter (http://leitlinien.dgk.org/2012/curriculum-spezielle-rhythmologie/) nachlesen.

Die Zusatzqualifikation ‚Interventionelle Kardiologie‘ wurde uns 2014 von der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) zugeteilt.  http://leitlinien.dgk.org/2012/curriculum-interventionelle-kardiologie/.

                                                                                               

Zusatzqualifikation Interventionelle Kardiologie

Zur offiziellen Dokumentation unserer Qualifikation auf dem Gebiet der invasiven Diagnostik und Therapie haben wir die Zusatzqualifikation ‚Interventionelle Kardiologie‘  erhalten. Die Zertifizierung erfolgt durch die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK). Das europäische Curriculum ‚Interventional Cardiology‘ der European Association of Percutaneous Cardiovascular Interventions (EAPCI) der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie (ESC) wird als gleichwertig betrachtet.

Nähere Informationen zur Voraussetzung für den Erhalt der Zusatzqualifikation können Sie bei Interesse unter http://leitlinien.dgk.org/2012/curriculum-interventionelle-kardiologie/ nachlesen.

Die Zusatzqualifikation ‚Spezielle Rhythmologie – Aktive Herzrhythmusimplantate‘ wurde uns bereits 2013 von der DGK zugeteilt (http://leitlinien.dgk.org/2012/curriculum-spezielle-rhythmologie/).